Darum geht's
- Die Pflicht zur Registrierung soll für Lobbyarbeit bei Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten.
- Professionelle Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen.
- In Ministerien sollen Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen.
- Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein.
- Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.
Wesentlicher Fortschritt
Wichtig sei, dass das Lobbyregister nicht nur für den Bundestag gelte, sondern auch für die Bundesregierung“, sagte SPD-Fraktionschef Mützenich. „Das war von Anfang an unser Ziel. Auch in den Ministerien, wo Gesetze ja erarbeitet werden, müssen Treffen mit professionellen Interessenvertretern bis hinunter zum Unterabteilungsleiter künftig registriert werden. Damit machen wir politische Prozesse transparent und nachvollziehbar.“ ‚Politische Landschaftspflege‘, wie das nah an Bestechung und Bestechlichkeit liegende Handeln verharmlosend genannt werde, werde mit dem verbindlichen Lobbyregister „deutlich erschwert“, so Mützenich.
Der Entwurf könnte noch im März vom Bundestag verabschiedet werden.
Die SPD will zudem nach der Bundestagswahl in einer neuen Regierung auch mehr Transparenz bei den unterschiedlichen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten schaffen. Dies war mit CDU und CSU nicht möglich. Dass dies nötig ist, haben gerade die Fälle der Abgeordneten Philipp Amthor (CDU) und Georg Nüßlein (CSU) deutlich vor Augen geführt.