Ausbeutung stoppen
Um das zu erreichen, werden in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab 2023 dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen: Sie müssen sicherstellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind und sie im Ernstfall eingreifen können. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist es verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Das gilt auch für Umweltbelange, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. vergiftetes Wasser) und wenn es darum geht, gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt (z.B. Quecksilber) zu verbieten.
Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten folgen dann ab 2024. Das Gesetz gilt zudem für eine sehr große Zahl weiterer Unternehmen, die als deren Zulieferer ebenfalls zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden.
Walter-Borjans: „Wichtiger Kompromiss“
„Wir verhehlen nicht, dass aus unserer Sicht eine Einbeziehung von Unternehmen ab 500 statt ab 1.000 Beschäftigte besser gewesen wäre“, sagte Norbert Walter-Borjans. „Damit, dass sich die Sorgfaltspflicht aber auf alle Vorlieferanten und nicht nur auf den ersten Geschäftspartner im Ausland erstreckt und dass wehrlose Arbeitnehmerinnen sich vor deutschen Gerichten vom DGB oder von Nichtregierungsorganisationen vertreten lassen können, ist Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil ein echter Durchbruch gelungen.“
Stärkung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen
Das Gesetz stärkt zudem die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt. Eine staatliche Kontrollbehörde schaut den Unternehmen mit Vor-Ort-Kontrollen auf die Finger und muss gemeldeten Sorgfaltsverletzungen von Unternehmen nachgehen. Verhängte Buß- und Zwangsgelder fließen in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt in der globalen Wirtschaft.